NIS2 ist verbindlich

NIS2 ist jetzt verbindlich – das ändert sich für Unternehmen

Handlungsbedarf für Geschäftsführungen

Die neue EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS2 ist in Deutschland mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz am 06.12.2025 in Kraft getreten. Damit wird Informationssicherheit zur klaren Management-Aufgabe und rückt weit über traditionelle IT-Fragen hinaus in den Fokus der Geschäftsführung.

NIS2 erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich und verbindet damit konkrete Pflichten, Meldeprozesse und Fristen mit einer persönlichen Verantwortung der Leitungsebene. Betroffene Unternehmen müssen sich nicht nur selbstständig einordnen und beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren, sondern auch ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) aufbauen, Risiken systematisch bewerten und Sicherheitsvorfälle fristgerecht melden. 

Die praktische Umsetzung ist komplex: von der Betroffenheitsprüfung über die Registrierung bis hin zur Einführung technischer und organisatorischer Maßnahmen. Besonders relevant sind dabei klare Prozesse zur Risikoanalyse, Meldewege und die Schulung der Geschäftsleitung – diese ist inzwischen Pflicht und nachweisbar zu erbringen. 

STEGMÜLLER begleitet Sie auf diesem Weg. Mit Beratung, pragmatischen Umsetzungsstrategien, dem Aufbau eines ISMS und passenden technischen Lösungen machen wir NIS2 beherrschbar – strukturiert, verständlich und praxisnah. Vom ersten Schritt bis zur vollständigen Compliance stehen wir an Ihrer Seite.

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