NIS2 ist verabschiedet – Handlungsbedarf für Geschäftsführungen
NIS2 betrifft nicht nur die IT – sondern die Unternehmensleitung
Die NIS2-Richtlinie ist verabschiedet und inzwischen verbindlich umgesetzt. Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz, das am 06.12.2025 in Kraft getreten ist, gelten die neuen Anforderungen nun auch in Deutschland.
Für viele Unternehmen heißt das konkret: Informationssicherheit ist nicht länger nur ein technisches Thema, sondern eine verantwortliche Managementaufgabe. Damit verbunden sind eine Meldepflicht beim BSI, klar definierte Fristen und eine persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung und damit verbunden eine persönliche Haftung!
STEGMÜLLER unterstützt NIS2-betroffene Unternehmen dabei, diese Anforderungen strukturiert und praxisnah umzusetzen – von der ersten Einordnung über den Aufbau der notwendigen Dokumentation, Strukturen und Prozesse bis hin zur technischen Absicherung mit passender Sicherheits-Hard- und Software.
Sind Sie als Geschäftsführer persönlich von NIS2 betroffen?
NIS2 macht IT-Sicherheit zur Chefsache: Geschäftsführungen sind verpflichtet, sich schulen zu lassen und sicherzustellen, dass angemessene organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden – auf Basis klarer gesetzlicher Vorgaben, die seit dem 06. Dezember 2025 gelten. Es ist wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen:
- Fällt Ihr Unternehmen unter die Regelungen der NIS2?
- Welche Fristen sind für Ihr Unternehmen relevant?
- Welche Pflichten und Verantwortlichkeiten betreffen Sie persönlich?
- mehr Branchen fallen künftig unter die Regulierung
- die relevanten Schwellenwerte werden abgesenkt
- Pflichten und Nachweisanforderungen werden verschärft
- und die Verantwortung der Geschäftsleitung wird klar benannt.
Mit dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 06.12.2025 sind die neuen Pflichten verbindlich geworden. Für betroffene Unternehmen ergeben sich daraus klare zeitliche Meilensteine, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten.
Registrierung beim BSI
Unternehmen, die unter NIS2 fallen, müssen sich aktiv beim BSI registrieren. Diese sogenannte Selbstidentifikation ist verpflichtend und bildet die Grundlage für alle weiteren Pflichten.
Das BSI sieht hierfür einen zweistufigen Registrierungsprozess vor.
Zunächst ist ein Konto bei „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) anzulegen, das als zentrales Zugangskonto für digitale Verwaltungsleistungen dient. Das BSI empfiehlt, diesen Schritt bis spätestens Ende 2025 abzuschließen.
Ab dem 06.01.2026 steht zusätzlich das neue BSI-Portal zur Verfügung. Über dieses Portal erfolgt die eigentliche Registrierung nach NIS2 sowie – im Ereignisfall – die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle. Bis dahin können Unternehmen über diesen Link Sicherheitsvorfälle melden.
Zwei Jahre Zeit für die Umsetzung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt zugleich die Umsetzungsphase.
Betroffene Unternehmen haben 24 Monate, um die Anforderungen der NIS2 vollständig umzusetzen. Die Frist endet damit am 06.12.2027.
Auch wenn dieser Zeitraum auf den ersten Blick großzügig erscheint, zeigt die Praxis:
Der Aufbau tragfähiger Strukturen, klarer Prozesse und geeigneter technischer Maßnahmen benötigt Zeit. Ein früher Start schafft Planungssicherheit und reduziert den Umsetzungsdruck erheblich.
- die systematische Identifikation und Bewertung von Risiken
- verbindliche Sicherheitsrichtlinien und Prozesse
- klar geregelte Zuständigkeiten
- technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
- eine nachvollziehbare Dokumentation und regelmäßige Überprüfung
Die Geschäftsleitung
- muss geschult werden,
- die Schulung ist verpflichtend und nachweispflichtig,
- und sie ist integraler Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen.
Typische Maßnahmen sind unter anderem:
- eine abgesicherte Netzwerk- und Systemarchitektur
- wirksamer Endpoint- und Zugriffsschut
- belastbare Backup- und Wiederherstellungskonzepte
- klar definierte Incident-Response-Prozesse
- sowie die regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
- nachvollziehbare Sicherheitsnachweise
- klar geregelte Verantwortlichkeiten
- sowie definierte Meldewege bei Sicherheitsvorfällen.
So unterstützt Sie STEGMÜLLER bei NIS2
-
- Einordnung der Betroffenheit
- Entwicklung eines realistischen Entscheidungs- und Maßnahmenfahrplan
- Aufbau und Einführung eines ISMS
- Umsetzung organisatorischer und technischer Maßnahmen
- passende Security-Hardware
- Netzwerk-, Endpoint- und Backup-Lösungen
Unsere NIS2-Checkliste – Ihr strukturierter Fahrplan
Unsere NIS2-Checkliste unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten und die nächsten Schritte gezielt zu planen.
Sie erhalten:
- eine klare Entscheidungshilfe zur Betroffenheit
- eine Übersicht aller relevanten Fristen
- priorisierte Maßnahmen
- eine gemeinsame Orientierung für Geschäftsführung und IT
>> Fordern Sie die Checkliste hier an und gewinnen Sie Klarheit.
FAQ
In der Praxis tauchen häufig sehr konkrete Fragen auf – insbesondere dann, wenn es um Meldepflichten, Meldeprozesse und die Bewertung von Risiken geht. Die folgenden Fragen und Antworten greifen genau diese Punkte auf und geben Orientierung zu den Themen, die im Alltag oft entscheidend sind – sachlich, verständlich und auf Basis der aktuellen BSI-Vorgaben.
- zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen,
- finanzielle Verluste verursachen oder
- materielle oder immaterielle Schäden für andere Unternehmen oder Personen nach sich ziehen.
- innerhalb von 24 Stunden: frühe Erstmeldung mit einer ersten Einschätzung des Vorfalls
- innerhalb von 72 Stunden: weitergehende Meldung mit Bewertung von Schweregrad, Auswirkungen und möglichen Kompromittierungsindikatoren
- innerhalb von 30 Tagen: Abschluss- bzw. Folgemeldung mit detaillierter Beschreibung, Ursachenanalyse und ergriffenen Maßnahmen.
- eine Bewertung des Vorfalls (Schweregrad, Auswirkungen),
- Hinweise auf mögliche Kompromittierungsindikatoren (IoC),
- eine Einschätzung zu Ursachen und Reichweite,
- sowie Kontaktinformationen für Rückfragen.
- Zuständigkeiten müssen vorab festgelegt sein,
- Entscheidungswege müssen klar und kurz sein,
- Informationen müssen schnell zusammengeführt und bewertet werden können.
- Art und Größe des Unternehmens,
- Eintrittswahrscheinlichkeit möglicher Vorfälle,
- Schwere und Auswirkungen potenzieller Schäden.
- BSI-Standard 200-3
- ISO/IEC 27001
- Vorfälle richtig einzuordnen,
- deren Schwere realistisch zu bewerten
- und Meldepflichten korrekt auszulösen.
Downloads & weiterführende Informationen
Anlagen zum offiziellen Entscheidungsbaum des BSI
- Sektoren wichtiger & besonders wichtiger Einrichtungen – Teil 1
- Sektoren wichtiger & besonders wichtiger Einrichtungen – Teil 2
(Quelle www.bsi-bund.de:)
Fachartikel
NIS2 ist verbindlich. Die Fristen laufen.
Seit dem 06.12.2025 gelten die gesetzlichen Anforderungen, die 24-monatige Umsetzungsfrist endet am 06.12.2027.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, strukturiert vorzugehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
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